Hallo !
wieder mal eine Nachfrage wegen der Kennzeichnung wegen Zulassung als Tagfahrlicht:
Auf dem Ding steht E4 im Kreis, dann 6002 A01, tiefer steht dann noch RL00. - R87 steht nicht 'drauf. Ohne R87 gibt es beim nächsten HU kein OK, oder?
(Bild zu finden in meinen Bildern...)
Danke für Eure Hilfe
Elmar


Re: Tagfahrlicht - R87 muß sein?
OK, jetzt habe ich die Antwort selbst gefunden, unter dem Titel habe ich sie nicht erwartet:
http://www.sgaf.de/get_comment/623021#co...
Danke, dann werde ich die Dinger wohl zurück senden, schade.
Re: Tagfahrlicht - R87 muß sein?
Hallo Elmar, also gemäß dieser sehr gut erklärenden Seite ist das Licht ein nach ECE-R87 zugelassenes Tagfahr- und auch Positionslicht! Ist das mit der Nebelscheinwerferblende verbunden oder hast du es nur zu Anschauungszwecken aufeinandergelegt? Gruß Falk
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