Hi,
ich habe das jetzt geklärt mit der ABE für meine Alufelgen, jetzt sagte mir der Herr am Telefon aber, das ich auf jeden Fall nochmal zum TÜV müsste bzgl. der ET ... er meinte, das es evtl. nochmal abgenommen werden muss, da es vielleicht zu weit aus dem Radkasten raussteht ?!
Gibts mit der ET 35 Probleme ?
Gruß


Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Tach,
wenn in der Räder ABE nicht genau dein Fahrzeug mit der ET der Räder als zulässig eingetragen ist, dann ists halt eine 21er Abnahme.
Den ca.Preis weisst du ja schon
Da die Serienräder doch irgendwas mit ET Richtung 59 oder so haben erscheint mit 35 relativ weit nach aussen.
Das sollte derjenige der dir die Räder verkauft aber wissen........
Andreas
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Also,
laut Autec ist mein Fahrzeug mit der ET eingetragen !
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Habe das Gutachten jetzt hier, dort steht :
Der Typ von der Felge, Radgröße, ET, Radlast,Abrollumfang etc.
Anzugsmoment für die Radschrauben für den SGA, Spurverbreiterung 38 mm.
Weiter unten steht dann der Ali mit den 215er Reifen und dann steht noch Hinweise/Auflagen K2,K7,K8,T91,T93,T95
* Radfreigängigkeit ist sicherzustellen
* ausreichende Radabdeckung an beiden Achsen
* T ist nur bzgl. des LI
Muss ich damit noch zum TÜV? Was kostet das etwa nochmals ?
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Normalerweise steht die erforderliche Abnahmeart im Gutachten .
Wenn das Fahrzeug aufgeführt ist, dann ists meistens eine 19.3, die darf die grob gesagt jeder HU berechtigte Prüfer durchführen, sofern das Fahrzeug ansonsten serienmässig ist, wenn beispielsweise andere Federn montiert sind ists nicht mehr serienmässig und es kommt noch auf den Text des Federgutachtens an.
Fängt so ab 35 Mopped an.
Das sind Klauseln die eigentlich immer in Rädergutachten stehen.
* Radfreigängigkeit ist sicherzustellen
* ausreichende Radabdeckung an beiden Achsen
* T ist nur bzgl. des LI
Andreas
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Das Auto ist tiefergelegt (warum auch immer ...) !
Anbei war noch ein Blatt:
Abnahmebestätigung nach §19 Absatz 3 StVZo auszufüllen mit Fahrzeughersteller,Typ,Identnummer!
Stempel der abnehmenden Organisation ...
Also muss ich jetzt noch in dem Gutachten für die Federn gucken ?!
Auf dem Auto waren schonmal 35er ET Felgen (von BBS mit 19 Zoll) würde mir das beim TÜV helfen ? (habe dazu noch die Einzelabnahme) !
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
hier noch die K´s :
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Wenn der tiefergelegt ist, dann muss im 19.3 Gutachten zu den Federn stehen, dass die Federn aich mit allen anderen für das Fahrzeug nach 19.3 zulässigen Teilen kombinieren lassen.
Ansonsten ists wieder eine 21 er.
Wenn die BBS Felgen mit Bereifung identischer oder grösserer Reifenbreite und identischem /grösserem Abrollumfang versehen waren, dann kannst du davon ausgehen, dass genügend Freigängigkeit gegeben ist.
Mitnehmen würde ich die Einzelabnahme auf jeden Fall.
Andreas
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Hi Joosie,
was heisst denn Tiefergelegt?
Serien-Sportfahrwerk oder was nachträgliches aus dem Zubehör?
Wenn Serien-Sportfahrwerk, dann brauchst Du dir keine Sorgen machen.
Meiner ist auch damit "gesegnet" und ich fahre Sommerreifen 235/45/17 auf 8x17 mit ET35.
Vorne stehen sie leicht raus, aber das Profil ist komplett abgedeckt.
Schleifen tut auch nichts.
Gruß, Hu-Cky
PS: schaue mal in die Alufelgen-Datenbank.
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Eine nicht serienmäßige Rad/Reifen Kombination muss bei Vorliegen einer nicht serienmäßigen Tieferlegung in Kombination eingetragen werden, entweder nach § 19.3 oder wenn es schlecht läuft nach § 21 oder § 19.2 in Verbindung mit § 21
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Es sind diese H&R Federn drin, die auch mit den 19 Zoll Felgen und 91er LI) abgenommen wurden !
Zu den Federn ist auch soein Gutachten drin, da steht irgendwelche Messwerte drauf, muss ich nachher mal reinholen !
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Es sind drin :
SPORTFEDERSäTZE
29734-1 Seat Alhambra, Typ 7MS, nur 6-Zyl. + Diesel + VR6, neue Version
Farbe rot, Tieferlegung [mm] 35, Baujahr: ab: 09.1995
Mit Teilen kombinieren steht nichts im Gutachten ! (könnte es euch ja evtl. mal ansehen auf der H&R Seite)
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Tach,
es müsste das Gutachten sein:
http://www.dvsegmbh.info/PDF/einbau/2201...
Da steht der geforderte Satz unter III auf Seite 4 oben mit der Überschrift Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen.
Und das muss bei den Rädern auch so stehen, sonst ists eine 21er beim aaS.
Andreas
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Achja, genau das selbe wollte ich auch gerade schreiben, habs nach dem ausdrucken gefunden
Hm, in dem Gutachten der Räder finde ich gerade gar nichts dazu ..
Also garnichts von 19.3 !
Und das muss in dem Felgengutachten auch genau so nochmal drin stehen? In dem Gutachten steht nur der Verwendungsbereich und dann die Auflagen !
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Da ich aus eigenen Erfahrungen letztes Jahr auch neue Alus gesucht habe kann ich sagen das du mit ET 35 und ET 38 Probleme haben wirst weil in den meisten Teilegutachten A01 steht zumindestens bei SGA
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
ich habs dann aufgegeben (zu Teuer) und hab mir welche mit ET 59 Orginal VW in der Bucht gekauft !
Gruß FIBA
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
@Fiba
Aber, wie kann es dann sein, das in der Felgendatenbank einige mit ET 35 stehen, die teilweise das Auto nicht mal beim TÜV vorführen mussten ?!
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
glaubst Du alle in der "Felgendatenbank" abgebildeten Rad/Reifen Kombis sind mit ABE oder eingetragen?
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Jo aber sind meistens Audi oder andere und nicht SGA !
Wie gesagt die Ohne vorführung waren mir entweder zu Teuer oder sahen sch.... aus !
Gruß FIBA
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Bei den meisten mit ET 35 steht, es gab damit keine Probleme beim TÜV !
@InKey
Meinst du mich?
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Ja klar meine ich Dich, wen sonst, Du hast doch den Beitrag eröffnet.
Also ich hatte hier geschaut:
http://www.sgaf.de/node/253152
Da steht nicht viel von TÜV etc.
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Habe hier im Forum noch etwas gesucht, und die meisten hatten keine Probleme beim TÜV/Dekra mit ET 35 !
Bei den 17 Zoll steht nicht viel von TÜV, aber bei den 16 Zoll gibt es schon Anmerkungen dazu bei ET 35 !
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
1)Hm, in dem Gutachten der Räder finde ich gerade gar nichts dazu ..
Also garnichts von 19.3 !
2)Und das muss in dem Felgengutachten auch genau so nochmal drin stehen? In dem Gutachten steht nur der Verwendungsbereich und dann die Auflagen !
1) steht das irgendwo auch im Netz?
2) besser ist das sonst nur mit 21er eintragungsfähig.
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Ich selber hatte auf meinem 2,3er auch eine Tieferlegung von 35mm mit Federn von H&R.
Die Bereifung im Sommer war 235/45/17 auf Felge 7,5x17 mit ET 35mm.
Ich habe es ohne Probleme eingetragen bekommen.
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
@Mala
Und nach welchen § wurde das abgenommen? Nach dem "einfachen" 19.3 ?
Stand bei dir im Gutachten der Felgen, das sie mit anderen 19.3 auch kombiniert werden dürfen ?!
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Probleme mit der ET 35 bei 8,5x18 hatte ich in der Form schon, als dass ich für VORNE eine Abdeckung der Lauffläche brauche, also im Bereich des vorderen Stoßfängers, mehr jedoch auch nicht!!
Bei den Reifen hinten gab es keinerlei Probleme und im Bereich der Türen bei den Vorderen auch nicht. In Ermangelung an geeigneten "Abdeckungen" für diesen Bereich hab ich mir aus einem alten Stoßfänger diese Streifen für die HU raus geschnitten:
Ich weiß, sieht nicht dolle aus, aber wenn´s funktioniert? Nach der HU kommen die Dingen wieder runter. Das hat mir der Prüfer übrigens selber so vorgeschlagen: "Hauptsache, die sind drauf, wenn Sie die HU machen. Mir ist schon klar, dass die danach wieder runter kommen, würde ich auch so machen."
Das war übrigens auch die einzige Auflage, die ich erfüllen musste. Nachdem die drauf waren, wurde die Rad-Reifen-Kombi anstandslos eingetragen.
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
@Mala
Und nach welchen § wurde das abgenommen? Nach dem "einfachen" 19.3 ?
Stand bei dir im Gutachten der Felgen, das sie mit anderen 19.3 auch kombiniert werden dürfen ?!
Was bei anderen war ist völlig egal, es zählt das was eure Prüfer vor Ort machen wollen, nimm also alle Papiere und fahr zur Dekra zu einem §21 berechtigten Prüfer und lass dir von diesem eine verbindliche Aussage geben, notier die dann den Namen und lass es von genau dem eintragen
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Mein Männe hat mir gesteckt, das er nen Kumpel hat der beim TÜV arbeitet .. vielleicht hilft das ja
!
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Aber nur wenn es per § 19.3 eingetragen werden darf, denn mehr darf der Tüv in der Ostzone nicht, und ein Prüfer wird sicher für einen Kumpel nicht riskieren seine Stempel auf Lebenszeit abgeben zu müssen
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
Ja, das meine ich ja .. wenn es nach 19.3 geht !
Wenn nicht, lasse ich die nicht eintragen bzw. abnehmen ...
Re: ET 35 , extra Tüv-Abnahme ?!
@Mala
Und nach welchen § wurde das abgenommen? Nach dem "einfachen" 19.3 ?
Stand bei dir im Gutachten der Felgen, das sie mit anderen 19.3 auch kombiniert werden dürfen ?!
Ich nehme mal an nach 19.3, was immer das auch ist.
Es war nicht teuer und nach Studium des Teilegutachten und dessen Begutachtung am Galaxy hat der Tüv Typ das so eingetragen.
Ich finde die Quittung von damals nicht mehr, da stand es glaube ich drauf.
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