Auflastung Sharan - Benötige Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW - Hilfe

Auflastung Sharan - Benötige Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW - Hilfe

Hallo zusammen,

ich möchte meinen VW Sharan I / BJ 1998 Auflasten lassen auf 2520kg Gesamtgewicht.
Habe hierzu beim TÜV nachgefragt - der Ingenieur meinte, kein Problem wenn ich ihm die Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW besorge, dann kann er mir das Gewicht eintragen.

Ich hab solch ein Dokument schon mal bei einem aufgelasteten T3 besessen. Original von VW.
Habe nun beim Kundencenter per Mail nachgefragt und die haben mir geantwortet, dass aus Sicherheitsgründen solch eine Bescheinigung nicht ausgestellt werden kann. Ich hab hier von einigen gelesen, die solch eine Bescheinigung sich schicken liesen und das hat wohl auch geklappt. Nun frag ich mir warum bei mir nicht? Ist das einfach nur Arroganz vom Hersteller oder Faulheit. Es ist lediglich eine Zahlenänderung im Scheim um eine grüne Umweltplakette zu erhalten. Was hat das bitte mit Sicherheit zu tun.

Nun meine Frage an Euch im Forum, vielleicht kann mir hier jemand helfen und eine Kopie seiner Unbedenklichkeitsbescheinigung schicken - dann kann ich damit zu VW und denen das zeigen und darauf bestehen ebenfalls so eine Bescheinigung zu erhalten. Ist echt ein Witz, letztlich muss es sowieso der TÜV in einer Einzelabnahme überprüfen und freigeben.

Und ganz ehrlich ich sehe nicht eine 370 EUR teures SK Handels AG Gutachten zu kaufen in dem drinsteht, dass es keine Risiken gibt und ohne Änderung am Fahrzeug die Auflastung einzutragen ist.

Es wäre echt super, wenn mir jemand da helfen könnte, damit ich einen Beweis habe um VW unter Druck zu setzen.
Beim T3 ging das unter Auflagen damals auch mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung, ich verstehe wirklich nicht wieso jetzt plötzlich nicht mehr.

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

Hi,

wenn du die Suchfunktion benutzt hättest, wüsstest du, dass es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Hersteller (weder VW, noch Ford, noch SEAT) gibt.
Was du benötigst ist ein Gutachten (z.B. von der S.K. Handels AG), welches du für ca. 250,- € kaufen musst.
Und nein, eine Kopie von jemandem, der das bereits machen hat lassen hilft dir nichts, da das Gutachten immer auf eine ganz bestimmt Fahrgestellnummer ausgestellt wird und nicht übertragbar ist.

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

Hallo AndyT,

leider muss ich Dir da wiedersprechen. Ich beschäftige mich mit dem Thema schon sehr lange und habe auch als Gast hier, so glaube ich, alle Einträge über Auflastung durchgelesen. Es gibt hier im Forum Personen, die solch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW erhalten haben und damit Ihre Auflastung durchführen konnten. Zum anderen frage ich Dich, wie kann mir dann mein TÜV Prüfer sagen, er benötigt diese Bescheinigung und die gibt es bei VW? Er hat wohl schon mehrere Fahrzeuge bei uns in der Region auf dieser Weise aufgelastet.

Wenn Du meinen Beitrag genau gelesen hättest, dann hättest Du verstanden, das ich gerne eine Kopie der Bescheinigung von einem Forums-Mitglied hätte um damit nicht mein Auto auflasten zu lassen. Ich weiß wie sowas aussieht und auch, dass die immer speziell aufs Auto zugeschnitten ist mit Fahrgestellnummer. Ich brauche ne Kopie um dem ServiceCenter zu zeigen... hier ist eine Kopie von der Bescheinigung eines anderen Sharan Fahrers. Bitte gebt mir auch so eine natürlich nur mit meiner Fahrgestellnummer.

Die Mail die von VW zurückkam war ein Standard-Template. Die haben einfach keine Lust sich die Mühe zu machen so eine Bescheinigung auszustellen.
Ich hatte bei einem anderen Problem ähnliche Erfahrungen. Wenn man dann standhaft bleibt und dem hinterher geht, kommt man zu seinem Ziel.

Kann mir hier im Forum bitte eine Kopie seiner Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW via Mail oder PN zuschicken. Das wäre echt super!
Es können auch gerne die persönliche Daten geschwärzt sein. Ich benötige das Dokument nur um VW was unter die Nase zu halten und sie darauf hinzuweisen, dass ich auch so ein Dokument für meinen Wagen haben möchte.

Danke für Euere Mithilfe
bumblebee

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

Hi bumblebee,

also ich habe mich 2010 auch lange und ausführlich mit der Thematik beschäftigt, da ich meinen Sharan auch auf die besagten 2,5 t +X auflasten wollte.

Nach vielem Lesen und Diskutieren (in diesem und anderen Foren) war das Ergebnis für mich, dass vom Hersteller nichts zu bekommen ist und ich leider in den sauren Apfel beißen musste und ein Gutachten von S.K. gekauft habe.

Das hier aus dem Forum jemand eine Bescheinigung von VW bekommen hätte, wäre mir neu. Falls es doch so sein sollte, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren (und ärgere mich, dass ich zuviel bezahlt habe).

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

@ bumblebee,

ich habe dasselbe Problem mit meinem Galaxy.
Meine Anfrage bei Ford Köln verlief negativ.
Keine Auflastungsbescheinigung im PKW-Bereich.
Warum die Bescheinigung bei sk-Handel jetzt 378 Euro kosten soll, erschließt sich mir auch nicht.
Wie kann es eigentlich sein, dass der Hersteller selbst keine Freigabe ausstellt,während ein Seat-Händler das offensichtlich legal kann?

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

josher schrieb:

Warum die Bescheinigung bei sk-Handel jetzt 378 Euro kosten soll, erschließt sich mir auch nicht.

Das ist nicht einfach eine Bescheinigung sondern ein "Gutachten". Ich denke das SK-Handel bestimmt ein haufen Geld beim TÜV gelassen hat um dieses Gutachten zu erstellen, wie es nun mal so ist, denkt auch dieses Unternehmen wirtschaftlich und muss die Kosten wieder reinholen.

Quote:

Wie kann es eigentlich sein, dass der Hersteller selbst keine Freigabe ausstellt,während ein Seat-Händler das offensichtlich legal kann?

Du kannst das selber auch legal machen, fahr zum TÜV und lass ein Gutachten für die Auflastung erstellen.

CU
redjack

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

Warum, wieso und weshalb ein Fahrzeughersteller das nicht macht wurde hier schon mehrfach diskutiert.

Das Gutachten ist nicht von einem Seat-Händler, sondern vom TÜV.
Dass S.K. die Preise um über 100,- € erhöht hat, ist mir grade erst aufgefallen, vor Weihnachten waren es noch ca. 250,- € für die Auflastung.
Evtl. könnte das damit zusammenhängen, dass es seit 1.1.12 wieder eine Förderung vom Staat für Partikelfilter gibt, ist aber rein spekulativ!

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

Der Preis von 250 Euro für das Gutachten war sicher auch schon vor Weihnachten gewinnbringend kalkuliert.Eine Erhöhung um gut 30% lässt nur die Bezeichnung "Profitmaximierung" zu.

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

Hallo bumblebee,

wenn du dich -so wie ich- mit dem VW T3 beschäftigt hast, wirst du von VW nur eine "Auflastung" um einige Kilo erhalten haben, NICHT aber die, die es dir ermöglichte den Steuersatz zu senken.

Auch die gab es nur mit eingetragener FIN von o.g. SK Handels....
Und glaub mir, die TÜVler waren nicht wirklich gut drauf wenn sie diese Auflastung eintragen sollen...

Anfangs gab es wohl Ings, die nach Kopie einer solchen Freigabe ebenfalls eingetragen haben. Ob diese Eintragungen aber Bestand haben ist mir fraglich...

Gruss Carsten

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

Hallo zusammen,

auch ich möchte meinen Sharan I/ BJ 12/98 auf 2520 kg auflasten lassen um dann mit dem entsprechenden Filter die grüne Plakette zu erhalten.

Ich habe mit meinem Werkstattmenschen gesprochen und er meint, wenn ich eine Kopie eines solchen Gutachtens von einem baugleichen Auto bekäme, würde der DekraPrüfer mir so eine Bescheinigung gegen eine geringe Gebühr ausstellen. Die Preise bei SK Handels AG sind meiner Meinung nach ziemlich abgehoben und mein Sharan ist ja auch nicht mehr der neueste. Also Frage: Kann mir jemand eine Kopie von so einem Gutachten per email oder pn zukommen lassen ?

DATEN: SHARAN, TYPE 7M, BJ 12.1998, Motor 1.9 TDI, 90PS, AHU

Gruß Michael

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

mmchen schrieb:

..., wenn ich eine Kopie eines solchen Gutachtens von einem baugleichen Auto bekäme, würde der DekraPrüfer mir so eine Bescheinigung gegen eine geringe Gebühr ausstellen....

Das funktioniert nicht.

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

Gerhard schrieb:

Das funktioniert nicht.

Warum nicht? Wenn es der TÜV- oder Dekra-Mensch bescheinigt, ist doch für den Fahrzeughalter alles i.O.
Dabei ist doch unerheblich, ob der Prüfer gegen seine Vorschriften verstößt. Damit muss der Prüfer im Fall der Fälle selbst klar kommen.

Gruß
t.klebi

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

Wir gehen mal davon aus dass alles legal ablaufen soll. Cool

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

Gerhard schrieb:

Wir gehen mal davon aus dass alles legal ablaufen soll. Cool

Davon bin ich auch ausgegangen. Laughing
Wenn eine Prüforganisation einen Fehler (egal ob mit Absicht oder aus Unkenntnis) macht, wird doch aber aber diese Bescheinigung nicht unwirksam. Das TÜV-Gutachten bindet die Zulassungsstelle.

Gruß
t.klebi

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

Ein auf illegaler Basis gefertigtes Gutachten bindet keine Zulassungsstelle, sondern ruft die entsprechende Aufsichtsbehörde und ggf. den Staatsanwalt auf den Plan wie geschehen zu Zeiten der Auflastung auf >2800kg um einen Kombinationskraftwagen zu bekommen

Eine solche Eintragung wird im Zweifel für Halter und Fahrer so gewertet als wäre keine vorhanden, welcher auch die Kosten trägt

lg Heino

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

Gast schrieb:

Ein auf illegaler Basis gefertigtes Gutachten bindet keine Zulassungsstelle, sondern ruft die entsprechende Aufsichtsbehörde und ggf. den Staatsanwalt auf den Plan wie geschehen zu Zeiten der Auflastung auf >2800kg um einen Kombinationskraftwagen zu bekommen

Da wäre ich mir nicht so sicher. Think
Schließlich sind die TÜV-Gutachten die Grundlage der Handlungen der Zulassungsbehörden. Das der Gutachter bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ein Problem bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Bei leichter Fahrlässigkeit wird dem Prüfer nichts passieren.

Wenn ein Prüfer z.B. einen Mangel nicht entdeckt, bekommt das Fahrzeug trotzdem die Plakette.

Nur weil etwas rechtswidrig ist, ist es noch lange nicht nichtig (sonst könnten z.B. unsere Finanzämter zumachen).

passt zwar nicht ganz:
"Ein Sachverständigengutachten gemäß § 14 AKB ist für beide Parteien bindend, außer wenn es offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweicht. Das geht aus einem Urteil des OLG Düsseldorf (17. März 2009, AZ: 4 U 181/08) hervor."

Gruß
t.klebi

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

@mmchen,

wie weiter oben zu lesen, hatte ich denselben Plan mit meinem Galaxy.
Bei realistischer Rechnung ( s.k. - Gutachten, DPF + Einbau und Eintragungen bei TÜV und Straßenverkehrsamt kommst du auf ca. 1000 Euro)
Lohnt sich das bei einem 14 Jahre alten Auto?
Ich nehme davon Abstand und fahre nicht mehr in die Düsseldorfer Innenstadt, sondern kaufe in umliegenden Kleinstädten ein, die von der Umweltzonenregelung noch nicht betroffen sind.
Wobei ich trotzdem nicht verstehe oder verstehen will, wie ein Hummer-Besitzer an eine grüne Plakette kommt bei einem Innenstadtverbrauch von 25 Litern Sprit.

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

t.klebi schrieb:

Schließlich sind die TÜV-Gutachten die Grundlage der Handlungen der Zulassungsbehörden. Das der Gutachter bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ein Problem bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Bei leichter Fahrlässigkeit wird dem Prüfer nichts passieren.

Es gibt in solchen Dingen keine Fahrlässigkeit, ein Sachverständiger hat sich bei einer Eintragung an geltendes Recht zu halten, und das sagt auch klar aus was als Grundlage zur Eintragung zulässig ist und was nicht, des da wären: ABE, Teilegutachten, Herstellerbescheingung.....bei Autos vor 1994 gebaut auch sogenannte Prüfberichte

Kopien von FIN bezogenen Gutachten oder Briefkopien von vergleichbaren Eintragungen gehören nicht dazu, lässt sich ein Prüfer darauf ein, dann ist es ein sogenanntes Gefälligkeitsgutachten --> im Zweifel ein Muster ohne Wert

In vielen Bereichen werden Eintragungen von Zulassungsstellen sogar zurückgewiesen wenn diese erkennen das die Eintragungsgrundlagen nicht konform mit der STVZO sind

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

josher schrieb:

Wobei ich trotzdem nicht verstehe oder verstehen will, wie ein Hummer-Besitzer an eine grüne Plakette kommt bei einem Innenstadtverbrauch von 25 Litern Sprit.

Vermutlich, weil es ein Benziner ist und der "keinen Feinstaub produziert" Very Happy Very Happy Very Happy

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

t.klebi schrieb:
Gerhard schrieb:

Wir gehen mal davon aus dass alles legal ablaufen soll. Cool

Davon bin ich auch ausgegangen. Laughing
Wenn eine Prüforganisation einen Fehler (egal ob mit Absicht oder aus Unkenntnis) macht, wird doch aber aber diese Bescheinigung nicht unwirksam. Das TÜV-Gutachten bindet die Zulassungsstelle.

Gruß
t.klebi

Falsch, wenn ein andere Prüfer bei einer Wiederholungsuntersuchung den Fehler erkennt, ist dein erster Prüfer in der Beweispflicht.
Wenn du keine AHK hast, geht die Stützlast mit auf das Gesamtgewicht. Dann rechne mal ob es passt.

Re: Auflastung Sharan - Benötige ...

chomper schrieb:

Falsch, wenn ein andere Prüfer bei einer Wiederholungsuntersuchung den Fehler erkennt, ist dein erster Prüfer in der Beweispflicht.

Das glaub ich gern. Dann existiert ja auch ein neues (anderes) Gutachten eines Sachverständigen.

chomper schrieb:

Wenn du keine AHK hast, geht die Stützlast mit auf das Gesamtgewicht.

Kratz

NixWissen

Gruß
t.klebi

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