Hallo,
am Mittwoch war mein Dicker in einen Anfahrunfall verwickelt. Ein Kleinbus eines
Behinderten Fahrdienstes fuhr beim Rückwärtsfahren gegen meinen mit reichlich
Abstand parkenden Sharan. Leider hatte der Bus eine Hängerkupplung. Da der Bus
recht langsam fuhr waren bei der ersten Besichtigung wenig Beschädigungen sicht-
bar : Ziergitter und Spoiler, leichte Lackschäden an der Stossstangenabdeckung.
Machte den Fahrer aber gleich auf evtl. Beschädigung der Abdeckung im hinteren
Bereich aufmerksam, die man aber nur auf der Bühne sehen könnte. Also nächsten
Tag zur VW-Werkstatt gefahren und da wurden die vermuteten Schäden entdeckt.
Also wird zur Rep. 1 Abdeckung Stossstange, 2 Spoilerteile und Befestigungen gebraucht. Materialkosten o. Mwst : 477,60 €. Arbeitslohn o.Lackierung 198 €;
Lackierung 266,18 €.
Gesamtkosten incl. Mwst : 1120,72 €.
KV dürfte schon bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers eingetroffen
sein.
Mal sehen wie schnell die Versicherung den Fall bearbeitet.
Gruss Jürgen
Anfahrunfall
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Re: Anfahrunfall
Rechne damit das die noch einen Gutachter schicken wollen
Re: Anfahrunfall
Hallo GG,
würde mich nicht überraschen. Vers. ist die N.........
Weiss nur noch nicht wie ich mich verhalten soll.
Jürgen
Re: Anfahrunfall
Mach Fotos von den Schäden und per E-mail an die Versicherung.
Hab ich in 2 Fällen gemacht,es kam nie ein Gutachter!
Gruß Rebell 02
Re: Anfahrunfall
Hallo Rebell 02.
Bilder wurden von der Werkstatt aufgenommen und habe sie schon
nach Nürnberg gesendet. Habe eigentlich nur Bedenken, dass die
Versicherung sagt : Fahrzeug ist bereits 6 Jahre alt und .......
Der Sharan ist in einem sehr guten Zustand und auch stets werkstatt-
gepflegt ( VW- Werkstatt ) nach Scheckheft.
Gruss Jürgen
Re: Anfahrunfall
Wieso sollten die das sagen? Dein Auto ist doch noch wesentlich mehr wert als die knapp 1200 Euro. Ich sehe da keine Probleme.
Re: Anfahrunfall
Moin
Bedenken musst du überhaupt keine haben, nur aufpassen das keiner versucht "Versicherungsbetrug andersrum" an dir zu versuchen
Wenn du Glück hast, zahlen die auf Grund des KVA und alles ist gut
Dann kann es passieren das ein Gutachter das ganze anschauen kann, auch nicht weiter schlimm, nur dann einen eigenen beauftragen, aber vorher Freigabe vom Schadensachbearbeiter geben lassen
Oder die schicken einen Gutachter zwecks Plausibilitätsgutachten, da musste dich auf deren einlassen
Und lass dich auf keinerlei Abzüge ein sofern repariert wird
mfg GG
Re: Anfahrunfall
Hallo Sonnenkind,
das ist mir schon klar. Hatte eben die Bedenken, dass die V sagt, bei einem älteren Fahrzeug müssten die reparierten Stellen nicht dem Neuwagenstand
entsprechen.
GG
Ich warte jetzt erstmal die Reaktion der V ab. Hatte halt mal derartige Gedanken.
Danke für die Hinweise.
Gruss Jürgen
Re: Anfahrunfall
Hallo Sonnenkind,
das ist mir schon klar. Hatte eben die Bedenken, dass die V sagt, bei einem älteren Fahrzeug müssten die reparierten Stellen nicht dem Neuwagenstand
.......
Das ist Quatsch! Du hast den Schaden und es steht Dir zu, dass dieser in einer Werkstatt fachgerecht behoben wird. Und das ist NICHT die Entscheidung der Versicherung! Wo kämen wir denn da hin, wenn die Versicherung entscheiden kann, ob sie fremde Schäden zahlt oder nicht.
Laß Dich nicht veräppeln.
Gruß
Meschi
Re: Anfahrunfall
Ich glaube er meint, dass die V auch verlangen kann, dass dem Alter entsprechende Gebrauchtteile eingebaut werden. Ich meine mal gelesen zu haben, dass eine V sowas verlangen kann, wenn der Wagen ein gewisses Alter hat. Sicher bin ich mir da aber nicht, sorry.
Re: Anfahrunfall
Moin,
ich stehe vor einem ähnlichen Problem. Kann mir jemand sagen, wer die Kosten für den Kostenvoranschlag trägt? Muss ich hier in Vorleistung gehen oder mich verpflichten die Reparatur bei eben dieser Werkstatt durchführen zu lassen, damit die dann die Kosten bei der gegnerischen Versicherung reinholt?
Danke und Gruß
Falk
PS: Ist mein erster Unfall, deshalb frag ich so doof...
Re: Anfahrunfall
Ich hatte das selbe Probelm nur mit einem Taxifahrer
1600 € schaden bei meinem Ali
KV. von der Werkstatt
Gutachter v. d. versicherung
Re: Anfahrunfall
Also Ich hole Nie einen KV wenn was Passiert.
Und schon Gar Nicht von einer Werkstatt die Kohle dafür verlangt.
Wenn Ich der Geschädigte bin, dann Kontaktiere Ich zuerst die Versicherung und was Die sagt, mache Ich .
dann Können die sich nicht Irgendwie Irgendwo Rausreden.
Da du den Gebührenpflichtigen KV Hast machen lassen, Kanns auch Passieren das du den Zahlen musst und das Geld NICHT wieder bekommst.
Re: Anfahrunfall
Neulich ist in meinen Zweitwagen auch jemand reingefahren. Es ist ein 13 Jahre alter Golf. Bin dann zum Freundlichen, der Schaden betrug lt. dortiger Begutachtung auch ca. 1200,- Euro. Habe für den KV 50 Euro bezahlt. Da ich den Wagen auf Grund des relativ geringen Schadens (Heckleuchte defekt und Beule in der Heckklappe) nicht dort instandsetzen lassen sondern selber reparieren wollte, bin ich auf den 50 Euro sitzengeblieben. Die hätte ich natürlich bei Instandsetzung in der Werkstatt wiederbekommen.
Bei der gegnerischen Versicherung war es so, dass KEIN Sachverständiger geschickt wurde und ich die Summe des KV abzgl. der Mehrwertsteuer ohne großen Aufhebens erstattet bekam. Die MwSt wird von den Versicherungen in solchen Fällen immer abgezogen, wenn die Rep. selbst durchgeführt wird. Daher denke ich, in deinem Fall wird auch kein Sachverständiger rauskommen, aber Instandsetzen würde ich das letzlich erts, wenn alles mit der Versicherung geklärt ist.
Andreas
Re: Anfahrunfall
Hallo jusahrius,
ich brauchte für den KV nichts bezahlen ( vermutl. wegen fast 40 jähriger Treue). Bin aber kein Dauergast dort, nur die erforderlichen Servicetermine
und mal Kleinteile besorgen. Immer netten, persönlichen Kontakt zu den
Serviceberatern und Werkstattmeistern. Von denen habe ich schon einige ÜBERLEBT. Leider wird die Filiale von Volkswagen Berlin geschlossen und wir
Kunden müssen dann zu einer GROSSFILIALE des Betriebes gehen. Da wird der
persönliche Kontakt sicher auf der Strecke bleiben. Warten wir's erstmal ab,
meine Versicherungsfall und Umzug.
Gruss Jürgen
Re: Anfahrunfall
Der Geschädigte ist "Herr des Verfahrens" und entscheidet alles!
Einfacher und evtl. auch richtiger ist es , wenn man mit der gegnerischen Versicherung kommuniziert.
D.h. , abfragt, ob Gutachter verlangt wird o.ä.
Wenn Gutachter, dann auf keinen Fall den der Versicherung. Der muss schließlich für die Versicherung sparen.
Eigenen Gutachter nehmen, die Versicherung zahlt den direkt.
Wenn die Vers. sich quer stellt und die Schadenfrage klar ist, muss ein Rechtsanwalt helfen. Zahlt auch die Vers.
Oder bei der Vers. eine Werkstatt zur Rep. abfragen. Wagen hinstellen, wird rep. und Versicherung rechnet direkt mit Werkstatt ab.
Re: Anfahrunfall
Hi zusammen,
am einfachsten ist es, mit der gegnerischen Versicherung mal zu reden.
Meine Mutter hatte gerade so ein Fall.
Die Versicherung angerufen, am gleichen Abend kamen diverse Rückrufe:
- Werkstatt genannt (Karosserie-Fachbetrieb), Frage direkt ob Reparatur oder Abrechnung nach KV gewünscht
- Mietwagenfirma bot für die Reparaturzeit einen Leihwagen mit FZ-Verbringung an
- Werkstatt rief an, fragte ob der Unfallwagen abgeholt werden solle, Termin vereinbart
Wir sind darauf hin zu der Werkstatt gefahren, haben einen KV (kostenlos) erstellen lassen.
Die Werkstatt hat den zur Versicherung geschickt und uns eine Kopie.
Nach 2 Tagen Reparatur bzw. Kostenfreigabe durch die Versicherung.
Kritisch war es nur, wei Reparaturkosten und Wagenwert ziemlich gleich waren (~3000,-€).
Trotzdem, nach weiteren 2 Tagen war ein Scheck der Versicherung da.
Keine Abzüge, komplett bezahlt.
Fazit: Nur den redenden kann geholfen werden.
Gruß, Hu-Cky
Re: Anfahrunfall
Hallo Sonnenkind,
das ist mir schon klar. Hatte eben die Bedenken, dass die V sagt, bei einem älteren Fahrzeug müssten die reparierten Stellen nicht dem Neuwagenstand
entsprechen.
....
Das wär aber "lustig" wenn die Lackiererei Schlieren und Kratzer mit einlackieren muss ! *LOL*
Schöne Grüsse, Börnie
Re: Anfahrunfall
.....
Kritisch war es nur, wei Reparaturkosten und Wagenwert ziemlich gleich waren (~3000,-€).
....
NÖ !
Dafür ( oder dagegen ? ) gibt es das sogenannte "Integritätsinteresse" oder einfacher ausgedrückt, die "130 % - Regelung".
Demnach dürfen die Reparaturkosten 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegen.
Und es kommt noch hinzu, das der Wert des Fahrzeug nicht automatisch der Wiederbeschaffungswert ist ! Der Wiederbeschaffungswert kann
durchaus über dem Fahrzeugwert liegen.
Schöne Grüsse, Börnie
-
Re: Anfahrunfall
Hi Börnie,
kritisch ist das, weil das FZG 10,5 Jahre alt ist, rundum vermackt, verkrazt (halt 'ne ältere Dame
)
und wenn Reparaturkosten und Zeitwert so gut wie gleich sind, kann es passieren, dass
- die V von den Repareturkosten den Restwert abzieht (bei Totalschaden)
- die V eine Reparatur freigiebt mit Minderwert "alt für neu"
- die Differenz nicht bezahlt
Ist so, meine Frau arbeitet bei so einem Verein.
Gruß, Hu-Cky
Re: Anfahrunfall
Ist aber ne komische Versicherung wenn dort die 130 % Regelung nicht gilt !
Aber es hat ja geklappt
Gruß Börnie
.
Re: Anfahrunfall
Hallo,
habe heute Nachricht von der Versicherung des Unfallverursachers Nachricht
erhalten. Man ist mit der Reparatur des Unfallschadens einverstanden. Es kann sofort damit begonnen werden. Ausgewechselte Teile soll ich vorerst aufbe-
wahren lassen.
Die Kostenzusage erfolgt gemäss dem Kostenvoranschlag der VW Automobile Berlin vom 1.12.2011.
Werde also am Montag in der Werkstatt alles in die Wege leiten.
Gruss
JÜRGEN
Re: Anfahrunfall
Hallo,
mein Dicker wurde heute repariert. Reparaturkosten sogar leicht unter dem
KVA. Verechnung direkt Werkstatt - Versicherung. Habe noch 1 Tag Nutzungsausfallzeit und kleine Kostenpauschale angegeben. War ja nur seit
gestern in der Werkstatt. Lackierarbeiten in der Hauptwerkstatt und in
meiner Stammwerkstatt dann nur noch Demontage und Montagearbeiten der
zu ersetenden Teile.
Gruss
Jürgen
Re: Anfahrunfall
Hallo,
nach der erfolgten Rep. habe ich noch folgende Forderungen an die Versicherung gestellt :
Nutzungsausfall 1 Tag
Kostenpauschale 10 €.
Überwiesen wird NA = 50 € und KP 15 € !
Es gibt also doch zufiriedenstellende Versicherung.
Gruss
JÜRGEN
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